Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.